Casibom und der rechtliche Status in Deutschland
Casibom besitzt keine deutsche Glücksspielerlaubnis und ist nicht in der offiziellen GGL-Whitelist eingetragen. Die deutschen OASIS-Sperren und die für zugelassene Veranstalter vorgeschriebenen Einsatz- und Einzahlungslimits werden bei Casibom nicht über eine deutsche Erlaubnis durchgesetzt.
- Status in Deutschland
- Casibom verfügt über keine deutsche Erlaubnis für Online-Glücksspiel.
- Offizieller Nachweis
- Casibom und casibom.com sind nicht in der Whitelist der GGL eingetragen.
- Betreibergesellschaft
- 3-102-940971 SOCIEDAD DE RESPONSABILIDAD LIMITADA (3-102-940971 SRL).
- Aufsicht in Deutschland
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Inhaltsverzeichnis
Casibom und sein Status in Deutschland
Casibom besitzt keine deutsche Glücksspielerlaubnis. Die Marke, die Domain casibom.com und die Betreibergesellschaft 3-102-940971 SRL stehen nicht auf der offiziellen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Bei der deutschen Erlaubnis handelt es sich um einen eigenständigen Status für das Angebot auf dem deutschen Markt.
| Merkmal | Feststellung |
|---|---|
| Marke | Casibom ist nicht in der deutschen Whitelist enthalten. |
| Domain | casibom.com ist nicht als genehmigte Adresse eingetragen. |
| Betreibergesellschaft | 3-102-940971 SRL ist unter diesem Namen nicht verzeichnet. |
| Deutsche Erlaubnis | Für Casibom besteht keine deutsche Erlaubnis für Online-Glücksspiel. |
Für Online-Sportwetten ist in Deutschland eine Erlaubnis für den jeweiligen Veranstalter vorgesehen. Der Eintrag in der behördlichen Liste verbindet einen konkret bezeichneten Betreiber mit den dort zugelassenen Angeboten und Internetadressen. Ein Markenname kann eine kurze Bezeichnung sein, während die Erlaubnis auf eine rechtliche Gesellschaft ausgestellt wird. Deshalb spielen Markenname, verantwortliches Unternehmen und verwendete Domain gemeinsam eine Rolle.
Weil Casibom keine deutsche Erlaubnis besitzt, greifen die für zugelassene deutsche Sportwettenanbieter vorgeschriebenen Kontrollen hier nicht über eine deutsche Zulassung. OASIS-Sperren und die verbindlichen deutschen Einzahlungs- und Einsatzlimits sind deshalb bei Casibom nicht als Schutzmaßnahmen des deutschen Genehmigungssystems gewährleistet. Eine freiwillige Kontofunktion des Betreibers wäre hiervon getrennt zu beurteilen.
Die Whitelist ist ein öffentliches behördliches Verzeichnis. Sie lässt sich nach Unternehmensnamen und weiteren Informationen zu einem erlaubten Angebot durchsuchen. Der rechtliche Status wird an einer amtlichen Genehmigung festgemacht und nicht an der Bekanntheit einer Marke, einer Marketingaussage oder am Erscheinungsbild einer Internetseite.
Der deutsche Genehmigungsrahmen
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, ist die zuständige gemeinsame Aufsichtsbehörde der deutschen Länder für die ihr übertragenen Online-Glücksspielangebote. Im Bereich Online-Sportwetten prüft und überwacht sie die Voraussetzungen, unter denen Veranstalter ihre Angebote im deutschen Markt bereitstellen dürfen. Der rechtliche Rahmen unterscheidet zwischen dem Veranstalter der Wette, dem Internetauftritt und den einzelnen Produktarten.
| Begriff | Funktion |
|---|---|
| Erlaubnis | Eine behördliche Entscheidung legt fest, welche Glücksspielangebote ein Betreiber rechtmäßig veranstalten darf. |
| Veranstalter | Die verantwortliche Gesellschaft führt das angebotene Wettprodukt auf eigene Rechnung oder im bezeichneten rechtlichen Rahmen. |
| Whitelist | Die öffentliche Liste enthält erlaubte Veranstalter und zugeordnete Internetangebote. |
| Aufsicht | Die zuständige Stelle prüft die Einhaltung von Pflichten und kann behördliche Maßnahmen ergreifen. |
Das Regelwerk ordnet nicht lediglich einer Werbemarke Rechte zu. Die Behörde berücksichtigt juristische Unternehmen, bestimmte Angebote und deren digitale Zugänge. Bei einer Gruppe mit mehreren Marken kann die organisatorische Zuordnung deshalb komplexer sein als die sichtbare Bezeichnung auf einem Wettportal. Eine erfolgreiche Zuordnung benötigt die Identität des Betreibers und die konkret genannte Domain.

Ein Genehmigungsrahmen umfasst Bedingungen für die Teilnahme und für den Spielerschutz. Dazu gehören Alterskontrolle, der Umgang mit Einsatz- und Einzahlungsgrenzen sowie weitere Schutzvorkehrungen. Bei erlaubten Veranstaltern sind entsprechende Prozesse Teil der beaufsichtigten Organisation. Einzelne technische Funktionen werden in der Praxis durch den Betreiber, durch Zahlungsdienstleister und durch übergreifende Kontrollsysteme ausgeführt.
Die zentrale staatliche Aufsicht sorgt für gemeinsame Kriterien, obwohl die Regelungen aus dem föderalen deutschen Glücksspielrecht hervorgegangen sind. Die offizielle Erlaubnis bestimmt den Rahmen der Tätigkeit. Vertragsbeziehungen zwischen Spielern und einem einzelnen Betreiber bleiben für konkrete Konto-, Zahlungs- und Abrechnungsfragen relevant.
Die offizielle GGL-Whitelist
Die offizielle Whitelist der GGL ermöglicht eine direkte Prüfung erlaubter Anbieter. Sie stellt die behördlichen Einträge als Ausgangspunkt für eine Kontrolle des deutschen Genehmigungsstatus bereit. Bei Casibom ergibt die Gegenüberstellung des Markennamens, der Domain casibom.com und der Gesellschaft 3-102-940971 SRL keinen Eintrag.
- Der Markenname wird mit den aufgeführten Handelsnamen verglichen. Eine abweichende Schreibweise kann eine zusätzliche Suche nach dem Betreiber erforderlich machen.
- Die zu einem Angebot angegebene Internetadresse wird mit der Domain des tatsächlich betrachteten Angebots abgeglichen. Dabei kommt es auf die konkrete Adresse an.
- Der Unternehmensname wird mit den juristischen Namen im Verzeichnis verglichen. Die eingetragene Gesellschaft ist der rechtliche Anknüpfungspunkt einer Erlaubnis.
- Die Art des Angebots wird berücksichtigt, weil eine Genehmigung nach Produktbereich und Veranstalter abgegrenzt sein kann.
Betreiber können mehrere Handelsnamen verwenden. Ebenso kann eine Marke nach einem Betreiberwechsel fortbestehen. Der Domainvergleich hilft, ein gleich oder ähnlich benanntes Angebot einer bestimmten Rechtsgesellschaft zuzuordnen. Im Zweifelsfall sind daher nicht nur die auffälligen Namen eines Portals, sondern auch die formalen Unternehmensangaben wichtig.
Die Liste ist eine Quelle für den Status erlaubter Angebote in Deutschland. Ein fehlender Eintrag für die überprüfte Marke und Domain bedeutet, dass sich keine deutsche Erlaubnis aus diesem Verzeichnis ableiten lässt. Für die amtliche Statusprüfung zählt der Verzeichniseintrag der zuständigen Behörde.
Bei Änderungen des Betreibers oder der erfassten Domains können sich Einträge ändern. Maßgeblich ist die jeweilige amtliche Erlaubnis. Für Verbraucher schafft die öffentliche Darstellung eine überprüfbare Verbindung zwischen Genehmigung, Unternehmen und Internetangebot, ohne dass dafür personenbezogene Spielerdaten abgefragt werden müssen.
Betreibergesellschaft und frühere Einträge
Casibom wird von 3-102-940971 SOCIEDAD DE RESPONSABILIDAD LIMITADA, kurz 3-102-940971 SRL, betrieben. Der Betreibername ist für die Zuordnung von Unternehmenspflichten und historischen Genehmigungen relevant. Die Bezeichnung der Marke bleibt dieselbe, auch wenn sich die rechtliche Gesellschaft hinter einem Onlineangebot im Laufe der Zeit verändert.
- Aktuell zugeordnete Gesellschaft
- 3-102-940971 SOCIEDAD DE RESPONSABILIDAD LIMITADA (3-102-940971 SRL).
- Historischer Betreiber
- Seguri N.V. ist in früheren Unterlagen mit der Domain casibom.com verbunden.
- Historischer Eintrag
- Für Seguri N.V. ist eine frühere Curaçao-Genehmigung mit der Kennung OGL/2024/983/0575 beschrieben; sie wurde widerrufen.
Ein Betreiberwechsel verändert die Frage, welches Unternehmen die Bedingungen gegenüber den Spielern erfüllt. Vertragspartner, Kontoführung und zuständige Stellen können bei solchen Wechseln eine Rolle spielen. Für einen konkreten Anspruch ist die juristische Einheit wesentlich, die den betreffenden Zeitraum und das entsprechende Vertragsverhältnis abdeckt.
Die frühere Verbindung zur Gesellschaft Seguri N.V. reicht nicht aus, um daraus eine gegenwärtige Genehmigung für das heutige Casibom abzuleiten. Der Widerruf der früheren Curaçao-Erlaubnis gehört zur historischen Entwicklung des Betreibers. Der frühere Eintrag bezieht sich auf die damalige Betreibergesellschaft und den früheren Geltungszeitraum.
Bei der Prüfung einer Betreiberidentität werden der vollständige Gesellschaftsname, eine gegebenenfalls vorhandene Registrierungsnummer und die zugeordneten Internetadressen zusammen betrachtet. Ein kurzer Name in einer Benutzeroberfläche kann mehrere rechtliche Angaben verdecken. Für den Vergleich alter und neuer Einträge sind deshalb die formalen Bezeichnungen entscheidend.
Casibom verwendet im Angebot die Marke als sichtbaren Namen. Die Zuordnung zu 3-102-940971 SRL beschreibt die Betreibergesellschaft. Historische Angaben zu Seguri N.V. betreffen eine frühere Verbindung und sollten zeitlich dem damaligen Unternehmen zugeordnet bleiben.
Ausländische Genehmigungen
Eine Glücksspielgenehmigung wird innerhalb des jeweils zuständigen Regelungsraums erteilt. Ihr rechtlicher Umfang kann auf bestimmte Produkte, Gesellschaften und Domains beschränkt sein. Für die deutsche Zulassung von Online-Sportwetten ist das deutsche Erlaubnisverfahren maßgeblich.
| Prüffrage | Bedeutung |
|---|---|
| Wer hält die Genehmigung? | Die genannte juristische Gesellschaft ist der zugelassene Rechtsträger. |
| Welches Produkt umfasst sie? | Die Erlaubnis grenzt die genehmigte Spiel- oder Wettart ein. |
| Welche Domain ist zugeordnet? | Ein Domainverzeichnis verbindet die Erlaubnis mit bestimmten Internetadressen. |
| Wie lange ist sie gültig? | Ausstellungsdatum, Ablauf und etwaige Änderungen bestimmen den Zeitraum der Geltung. |
Ein Zertifikat kann eine Betreibergesellschaft nennen und zugleich mehrere Internetangebote auflisten. Ein Zertifikat ordnet die Rechte der genau bezeichneten Gesellschaft zu. Bei der Kontrolle der Zuordnung muss deshalb die konkrete Gesellschaft mit der betreffenden Internetadresse verbunden sein.
Für ausländische Genehmigungen ist ein öffentlich zugänglicher Eintrag der ausstellenden Stelle besonders aussagekräftig. Dort lassen sich im Idealfall Status, Gültigkeitszeitraum und Domainumfang zusammen prüfen. Eine Bilddatei mit einem Siegel, ein älteres Dokument oder eine allgemeine Anbieterbeschreibung kann dieselbe rechtliche Aussage nicht alleine tragen.
Der Anwendungsbereich eines ausländischen Genehmigungsverfahrens orientiert sich an den dortigen Vorschriften und erfassten Märkten. Deutschland verlangt für sein Online-Sportwettenangebot einen eigenen Zugang zum Genehmigungssystem. Die jeweils zuständigen Stellen überwachen nur diejenigen Pflichten, für die sie gesetzlich und organisatorisch zuständig sind.
Casibom wird von 3-102-940971 SRL betrieben. Die früher dokumentierte Curaçao-Genehmigung OGL/2024/983/0575 betraf Seguri N.V.; sie wurde widerrufen und stellt keine aktuelle Erlaubnis für 3-102-940971 SRL dar. Eine ausländische Erlaubnis würde eine deutsche Genehmigung ohnehin nicht ersetzen.
OASIS und Selbstausschluss
In Deutschland gibt es das zentrale Spielersperrsystem OASIS. Es wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt betrieben. Bei diesem System können Sperren erfasst werden, die für den Zugang zu angeschlossenen Glücksspielangeboten relevant sind. Der zentrale Charakter verhindert, dass eine Sperre ausschließlich auf den einzelnen Anbieter beschränkt bleibt.
- System
- OASIS, das übergreifende deutsche Spielersperrsystem.
- Zuständige Stelle
- Regierungspräsidium Darmstadt.
- Selbstsperre
- Die Mindestdauer beträgt drei Monate.
- Fremdsperre
- Die Mindestdauer beträgt zwölf Monate.
Eine Selbstsperre beginnt auf Wunsch einer betroffenen Person. Sie setzt den Zugang zu den angeschlossenen Angeboten für einen bestimmten Zeitraum aus. Eine Sperre auf Antrag Dritter kann bei entsprechenden Voraussetzungen entstehen und hat eine längere Mindestdauer. Die vorgesehene Laufzeit bildet einen Schutzraum, in dem Wettentscheidungen ausgesetzt bleiben.
- Eine Sperre wird mit den notwendigen Identifikationsangaben erfasst, damit sie einer Person eindeutig zugeordnet werden kann.
- Angeschlossene Glücksspielanbieter prüfen im vorgesehenen Verfahren, ob eine Sperre für einen Kontozugang besteht.
- Die Mindestdauer schützt davor, eine Sperre kurz nach ihrer Einrichtung sofort wieder aufzuheben.
- Nach Ablauf der einschlägigen Zeit richtet sich eine Aufhebung nach dem dafür vorgesehenen Verfahren; sie ergibt sich nicht allein aus dem Verstreichen eines Datums.
Eine Sperre kann besonders dann hilfreich sein, wenn Wetten wiederholt entgegen einem eigenen Vorsatz stattfinden. Der Abstand zwischen Wunsch nach einer Wette und technischem Zugang wird vergrößert. Zusätzlich kann professionelle Hilfe die Auslöser solcher Situationen untersuchen und einen längerfristigen Umgang damit entwickeln.
Bei Bedarf verbindet die kostenlose BIÖG-Telefonberatung zur Glücksspielsucht unter 0800 1 37 27 00 Ratsuchende mit fachlicher Unterstützung. Der Umgang mit Belastung, regelmäßige Wettpausen und persönliche Ausgabengrenzen gehören auch zu den Möglichkeiten für Beratung und Spielpausen.
Die OASIS-Anbindung ist Teil des deutschen Genehmigungssystems. Casibom ist nicht deutsch zugelassen; eine OASIS-Sperre wird bei diesem Angebot deshalb nicht als Pflicht eines in Deutschland erlaubten Sportwettenveranstalters durchgesetzt. Auch deutsche gesetzliche Einzahlungslimits sind dort nicht über eine deutsche Erlaubnis abgesichert. Unabhängige Hilfe bei Glücksspielproblemen bietet die BIÖG-Telefonberatung unter 0800 1 37 27 00.
Spielerschutz und Altersgrenze
Glücksspielangebote für Erwachsene unterliegen in Deutschland einer Altersgrenze von 18 Jahren. Minderjährige dürfen an entsprechenden Wetten nicht teilnehmen. Bei erlaubten Angeboten gehört die Kontrolle des Alters zu den Schutzpflichten des Veranstalters. Die Prüfung einer Identität wird dabei mit der Kontoeröffnung und der laufenden Nutzung verbunden.
| Schutzbereich | Deutscher Rahmen |
|---|---|
| Mindestalter | Die Teilnahme an Online-Sportwetten ist Erwachsenen ab 18 Jahren vorbehalten. |
| Monatliche Einzahlung | Für zugelassene Anbieter ist ein allgemeiner monatlicher Standardgrenzwert von 1.000 € vorgesehen. |
| Selbstausschluss | Ein übergreifendes System erfasst Sperren und unterstützt die Durchsetzung von Schutzzeiten. |
| Kontrolle der Teilnahme | Technische und organisatorische Prüfungen dienen dazu, Teilnahmevoraussetzungen einzuhalten. |
Der allgemeine Monatsgrenzwert bezieht sich auf das deutsche System zugelassener Veranstalter. Er beschreibt keine individuell bestätigte Kontofunktion von Casibom. Einzahlungsgrenzen machen die Summe mehrerer Geldbewegungen über einen bestimmten Zeitraum sichtbar und stellen einen finanziellen Rahmen für die Nutzung zugelassener Wettangebote dar.
Für den Spielerschutz sind außerdem Unterbrechungen zwischen Wettentscheidungen bedeutsam. Wetten können zeitlich dicht aufeinanderfolgen; eine Unterbrechung verhindert unmittelbar anschließende neue Einsätze. Durch feste Pausen entsteht Raum, Geld- und Zeitaufwand ohne den Druck eines gerade laufenden Wettereignisses zu betrachten.
Ein Spielerkonto berührt persönliche Informationen, Zahlungswege und die Berechtigung zur Teilnahme. Altersprüfung und Identitätsprüfung dienen deshalb auch der eindeutigen Zuordnung des Kontos. Ein Betreiber trägt die Pflicht, die einschlägigen Regeln seiner Erlaubnis im eigenen Angebot umzusetzen.
Bei Anzeichen problematischen Spielverhaltens können Angehörige und Betroffene unabhängige Beratungsstellen kontaktieren. Eine Beratung unterstützt die praktische Entscheidung über Pausen, finanzielle Grenzen und den Umgang mit wiederkehrenden Wettimpulsen. Das Mindestalter und die Möglichkeiten zum Selbstausschluss sind zentrale Bestandteile des deutschen Schutzrahmens.
Steuern und der Umgang mit Streitfällen
In Deutschland beträgt die Wettsteuer 5,3 % des Wetteinsatzes. Die wirtschaftliche Belastung kann sich je nach Abrechnungsmodell in der Einsatzsumme, in der Auszahlung oder beim Wettanbieter niederschlagen. Wie Casibom diese Belastung im Zahlungsablauf behandelt, ist damit nicht festgelegt. Die steuerliche Mechanik lässt sich unabhängig von einer bestimmten Betreiberpraxis erklären.
- Bei einer Belastung des Einsatzes reduziert ein Steuerabzug den Betrag, auf den ein Wettquotenfaktor angewendet wird.
- Bei einem Abzug vom Auszahlungsbetrag wird die vereinbarte Bruttoauszahlung um den ausgewiesenen Betrag vermindert.
- Wenn ein Wettanbieter die Belastung selbst trägt, bleibt die unmittelbar berechnete Auszahlung für den Spieler von diesem Abzug unberührt.
Bei einem beispielhaften Einsatz von 20 € beträgt eine Belastung von 5,3 % rechnerisch 1,06 €. Wird dieser Betrag vom Einsatz abgezogen, verbleiben 18,94 € als rechnerische Grundlage. Eine Quote von 2,00 ergibt dann eine Bruttoauszahlung von 37,88 €. Die konkrete Handhabung bestimmt jedoch das jeweilige Abrechnungsmodell. Übliche private Wettgewinne unterliegen in Deutschland keiner zusätzlichen Einkommensteuer für die spielende Person.
Bei einer Unstimmigkeit über eine Zahlung ist eine nachvollziehbare Dokumentation hilfreich. Dazu gehören Transaktionskennung, Betrag, Zahlungsmethode, Zeitfolge und Antworten des Betreibers. Für eine konkrete Reklamation können zunächst die vorhandenen Kontaktdaten für Zahlungsprobleme genutzt werden.
Die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen hängt vom Vertragspartner und den zuständigen Stellen ab. Eine deutsche Erlaubnis ordnet zusätzliche Aufsichts- und Schutzpflichten zu; ohne diese Zuordnung können sich Durchsetzung und Beschwerdewege schwieriger gestalten. Eine Aufsichtsbehörde führt allerdings keine gewöhnlichen Banküberweisungen aus und berechnet keine individuelle Wette im Auftrag des Spielers.
Die Berechnung der Wettsteuer beeinflusst den aus einem Quotenergebnis tatsächlich ausgezahlten Betrag, wenn die Steuer wirtschaftlich auf den Einsatz oder den Rückfluss übertragen wird. Bei jeder Prüfung eines konkreten Falls sind die angewendeten Bedingungen, die Abrechnung und die vorhandenen Belege entscheidend.







